BERICHTE

14-12-2009
Kleiderbeschlagnahmung in Genf
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24-09-2009
Homophobie im Reggae
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02-09-2009
Militante Tierschützer im KuZeB?
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30-08-2009
Hüttensiedlung abgebrochen
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16-08-2009
Besetzung in Baden beendet
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15-08-2009
Besetzungen in Solothurn
und Baden
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30-07-2009
Street Art IV – Aarau
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12-07-2009
Zug um Zug zum AJZ
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11-07-2009
Misslungener Besetzungs-versuch in Aarau
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09-07-2009
Aarau – Still loving Squatting
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06-07-2009
Nazis am 4.7. in Schönenwerd
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23-06-2009
Biel/Bienne – Eine Übersicht
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15-06-2009
Nazis am 13.6. in Aarau
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28-05-2009
Street Art III – Aarau
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16-05-2009
Räumung der Hohlgasse 64 in Aarau
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12-05-2009
Hohlgasse 64 in Aarau besetzt
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29-04-2009
Offener Brief von der
Gruppe Klaustrophobia
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23-04-2009
Interview: Info Wallis
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16-04-2009
Street Art II – Aarau
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02-04-2009
Aargrau-Soli-Konzert
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24-03-2009
Kein Free For Peace 2009
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22-03-2009
Reclaim The Streets in Aarau
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19-03-2009
Aufruf zur RTS in Aarau
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12-03-2009
Interview: Saitan Supa Crew
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10-03-2009
Platzsauvage in Aarau
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10-03-2009
Haus in Aarau besetzt!
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17-02-2009
Animal Liberation Agenda
und Indymedia Linksunten
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29-01-2009
Nazis in Aarau?
Zwei Prozesse!
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22-01-2009
Street Art I – Aarau
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18-01-2009
Neuigkeiten von den Hausgeistern in Thun
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15-01-2009
AKW Ja – Endlager Nein?!
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14-01-2009
Platz da?!
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10-01-2009
Beschwerde gegen Repol
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Alle Berichte vom Jahr 2009
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NAZIS IN AARAU? ZWEI PROZESSE!

Drei rechtsextreme Schläger vor Gericht.

Am 14. Januar 2009 griffen drei Neonazi in Densbüren einen Hörbehinderten und dessen Freund an. Die Täter feierten im Riders, einem Western-Lokal, den Geburtstag eines Kameraden. Am gleichen Abend war auch das Opfer mit seinem Freund in der Bar. Ein angeklagter gab zu Protokoll, dass das Opfer « «auf einmal so komische Gesten machte». Anscheinend hat aber niemand dieser Kameraden gemerkt, dass der Hörbehinderte mit der Gebärdensprache sich mit seiner Begleiter unterhalten hatte. Als die zwei die Bar verliessen, wurden sie von drei Neonazis verfolgt. Zwei Rechtsextreme griffen dann, den Hörbehinderten an, schlugen ihn Spitalreif und zerstörten sein Höhrgerät. Der dritte Neonazis schlug auf den Begleiter des Hörbehinderten ein Laut den drei Neonazis, seien sie zu erst vom Opfer mit einem Pfefferspray angegriffen und schlugen erst danach mit Händen und Füssen auf ihn ein. Dies mochte den Richter aber nicht zu überzeugen. Zwar wurde ein Pfefferspray eingesetzt, dies aber nur als Schutzversuch des Opfers.

Der Gerichtspräsident sprach von einem «verwerflichen Angriff» und sprach folgende Urteil: unbedingten Geldstrafen von 210 Tagessätzen von 90 beziehungsweise 120 Franken an die zwei Neonazis, welche den Hörbehinderte angriffen und eine bedingten Strafe von 150 Tagessätzen à 120 Franken an den dritten Schläger. Das Opfer musste leider längerfristige körperliche und seelische Verletzungen mittragen. Seit dem Vorfall leidet ehr unter Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen etc. Die Täter müssen nun laut dem Urteil für die verursachten gesundheitlichen Kosten aufkommen.

Fünf ehemalige und aktuelle Vorstadmitglieder der PNOS sind angeklagt.

Ebenfals gestern besuchten fünf ehemalige und aktuelle Vorstandmitglieder der PNOS (Parteinationalorientierten Schweizer) das Bezirksgericht Aarau. Im Herbst 2007 wurden die drei zu einer Geldstrafe von 20 bis 30 Tagessätzen verurteilt, dagegen habe sie Einspruch erhoben. Von den fünf Angeklagten sind noch Denise Friedrich (bekannt durch ihren Minirock-Auftritt im Youtube-Video der PNOS) und André Gauch aus Freiburg.

Der erste Punkt der Verhandlung war das ehemalige 20-Punkte-Programm, welches von 2005 bis 2006 auch auf der Homepage aufgeschalten war und eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Punkteprogramm der NSDAP aufwiess. Wie der Ex-Pnos-Parteipräsident Jonas Gysin schon sagte: «Es bestehen gewisse Parallelen, aber wir haben nicht abgeschrieben.» Jetzt stellte sich die Frage, ob einzelne Programmpunkte starfbar sind. Heinz Kaiser stallte jedenfalls einen Strafantrag wegen mehrfacher Rassendiskriminierung. Im Strafbefehl des Bezirksamts heisst es dazu: «Das Parteiprogramm der PNOS beinhaltet eine kollektive Schmähung der Ausländer, indem ihnen in Punkt 4 Menschenrechte abgesprochen werden und in Punkt 7 ein Aufruf zur Rückführung kulturfremder Ausländer erfolgt.» Die Angeklagten waren jedoch nicht der Ansicht, dass irgendwelcher Inhalt des alten Parteiprogrammes gegen die Antirassimus-Strafnorm verstösse. Der Vertretter der fünf PNOSler – übriges der Kulmer Rechtsanwalt Fritz Tanner (www[punkt]advotanner[punkt]ch) erläuterte: «Die Idee bei Punkt 7 sei eigentlich diese: Um nicht viel Geld für nicht assimilierte Ausländer auszugeben, solle dieses besser über eine internationale Organisation vor Ort gespendet werden. Weitere Punkte der Verteidigung: Das Programm stamme noch vom vorhergehenden Vorstand, die Angeklagten seien keine Juristen und schliesslich sei das Programm später auch geändert worden.»

Wie viel weiss ein Parteivorstand über die Aktivitäten der eigenen Partei? Bei der PNOS anscheinend nicht sehr viel. Der nächste Punkt der Verhandlung ging um den Vertrieb des «Taschenkalender des nationalen Widerstands 2006», welcher wohl auch nicht so rechtskonform war, wie vielleicht das ein oder andere Vorstandsmitglied dachte. «Ich habe nicht gewusst, das dieser Kalender dort verkauft wurde», so die Aussage eines Ex-Vorstandmitglieds. Man habe erst aus den Medien davon erfahren. Vor dem Gericht seien alle gewohnt kurzgebunden und emotionslos gewesen. Aber ein letzten Wunsch hatten die vier Herren und die eine Dame dann doch noch. Der Richter erfüllte ihnen diesen und erliess eine Anweisung, dass alle Prozessbeobachter im Saal bleiben müssen, bis die Angeklagten in Begleitung der Polizei ausser Reichweite und in Sicherheit waren. Der Strafrechtsprofessor Marcel Niggli hatte dafür nicht viel Verständnis: «Wer im Vorstand einer nationalen Partei tätig ist, muss damit rechnen, dass er im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit in den Medien genannt oder gezeigt wird.»

Wir freuen uns jetzt schon, wenn der PNOS-Vorstand das Maul wieder voll nimmt und auf der Homepage sich über diese unglaubliche Ungerechtigkeit beklagt und gegen das «Maulkorbgesetz» hetzt!

Neo-Nazi-Prozess im Wallis.

Bereits letzt Woche kam es zu einem grössen Prozess gegen Neonazis. Im Wallis wurden 18 Kameraden angeklagt – Aufgrund des Neo-Nazi-Konzertes in Gamsen von 2005. Ein Ausführlichen bericht ist auf der Internetseite von Info Wallis nachzulesen.

Info Wallis >>>


Ein kleiner Vergleich des Parteiprogramm der NSDAP und der Partei nationalorientierter Schweizer.

PNOS: «Die PNOS wird ihr Programm auch dann nicht verändern, wenn der eine oder andere Punkt erfüllt sein sollte.»
NSDAP: «Die Führer lehnen es ab, nach erreichen der im Programm Aufgestellten Ziele neue aufzustellen, …»

PNOS: «Staatsangehöriger kann nur sein und werden, wer der eigenen oder einer verwandten Volksgruppe angehört.»
NSDAP: «Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, …»

PNOS: «Wer nicht Staats- und Volksangehöriger ist, lebt als Gast hier und untersteht dem Fremdengesetz.»
NSDAP: «Wer nicht Staatsbürger ist, soll nur als Gast in hier leben und muss unter Fremdengesetzgebung stehen.»

PNOS: «Kampf gegen Überfremdung und Überbevölkerung. Zügige Rückführung Kulturfremder Ausländer in Ihre Heimat.»
NSDAP: «Jede weitere Einwanderung ist zu verhindern … Nicht-Deutsche … zum Verlassen des Reiches gezwungen.»

PNOS: «Auflösung aller Logen und Geheimbünde, die den Interessen von Volk und Staat schaden.»
NSDAP: «Wir fordern rücksichtslosen Kampf gegen diejenigen, die durch Ihre Tätigkeit das Gemeininteresse schädigen.»

PNOS: «… von der Zins- und Kreditwirtschaft wegzukommen.»
NSDAP: «Brechung der Zinsknechtschaft!»

PNOS: «Wir fordern die Abschaffung der Söldnertruppe und die Bildung eines Volksheeres.»
NSDAP: «Wehrfähigkeit durch allgemeine Wehrpflicht».

PNOS: «… Schutz von Mutter und Kind …»
NSDAP: «… Schutz der Mutter und des Kindes …»


29-01-2009 | (A)argrau